Ausbildung
Internationale Themen

Hier sind alle Informationen zu Lizenzanerkennungen, Cross Border Anträgen etc. hinterlegt.
Die UEFA Coaching Convention bildet die Grundlage zur Anerkennung von Trainerlizenzen auf allen Ebenen. Für das Anerkennungsverfahren in Deutschland ist der DFB verantwortlich.
Für die Bearbeitung benötigen wir von Ihnen eine E-Mail mit einem kurzen Zweizeiler an Trainer@dfb.de . Bitte fügen Sie hier Ihren Lizenzausweis / Ihre Urkunde in Kopie an und ergänzen Sie Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort sowie Ihre E-Mail-Adresse. Anschließend wird der Antrag von uns überprüft.
Sollte der Antrag genehmigt werden, wird die Lizenz auch in der Lizenzverwaltung aufgeführt und kann vom Verein eingesehen werden. Der Trainer hat damit die Möglichkeit, Fortbildungen in Deutschland zu besuchen. Zuvor sollte aber geklärt werden, ob der ausländische Verband diese auch anerkennt. Eine Lizenzverlängerung kann nämlich nur durch den Verband des Heimatlandes erfolgen.
Zu beachten ist, dass kein deutscher Lizenzausweis ausgestellt wird, sondern lediglich das Anerkennungsschreiben zugesendet wird.
Prozess zur Anerkennung

Prinzipiell können keine Lizenzen aus anderen Konföderationen anerkannt werden, da keine Vereinbarung mit der UEFA besteht.
Ausnahme
Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Trainerqualifikationen und Kompetenzen zwischen UEFA und CONMEBOL und UEFA und AFC
Gilt für Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay (CONMEBOL)
Gilt für Australien, Volksrepublik China, Indien, Japan, Jordanien, Republik Korea, Kuwait, Malaysia, Katar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan (AFC)
Findet Anwendung für Pro, A und Goalkeeper A Lizenz Inhaber*innen der o.g. Verbände
Voraussetzungen zur Anerkennung
Gültige Lizenz
-
bestätigt vom Verband
-
Übersetzt in die deutsche Sprache und offiziell beglaubigt
-
Kopie der Lizenz
-
Schriftliches Jobangebot als Chef-, Co- oder Torwarttrainer auf dem spezifizierten höchsten Level*
Drei Jahre Trainer Erfahrung (nicht zwangsläufig zusammenhängend) auf dem höchsten Level* mit der entsprechenden Lizenz
-
Bestätigt vom Verband
-
Übersetzt in die deutsche Sprache und offiziell beglaubigt
-
*siehe Abbildung

Der UEFA Cross Border Antrag muss gestellt werden, wenn die Ausbildung bei einem anderen UEFA-Mitgliedsverband fortgeführt werden soll.
Der Antrag wird über den aufnehmenden Verband zur Verfügung gestellt und anschließend an den freigebenden Verband (DFB) zur Prüfung zugesendet.
Prozess Cross Border Antrag

Fortbildungen bei anderen UEFA-Mitgliedsverbänden oder auch anderen Konföderationen sind prinzipiell erlaubt. Vor der Teilnahme sollte die Anerkennung der Maßnahme mit dem jeweiligen Nationalverband geklärt werden.
Ablauf bei der Prüfung zur Anerkennung der Weiterbildungsmaßnahmen bei Inhaber*innen einer deutschen Lizenz
- erfolgt bei C und B Lizenz über den zuständigen LV
- erfolgt ab B+ Lizenz über den DFB (Trainer@DFB.de)
basierend auf
- dem vorgelegten Programm für die Weiterbildung
- der besuchten Lizenzstufe
- der geleisteten Stunden
Dementsprechend ist zur Beurteilung eine Teilnahmebestätigung einzureichen, die Angaben zur Person, Datum, Umfang, Zeitrahmen und Lizenzlevel enthält.
Informationen zur Trainerausbildung

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