Entwicklung von Trainer*innen und Expert*innen
Aufnahmeprüfverfahren
Das Aufnahmeprüfverfahren erfährt seine erste Evolution. Die Zielsetzung es bedarfsgerecht weiterzuentwickeln wurde umgesetzt. Dazu wurden auch die Feedacks von Bewerber*innen, Expert*innen aus dem Bereich Frauen- und Mädchenfußball, der Landesverbände sowie der Talentförderung ausgewertet und aufgenommen. Das Ergebnis wird bereits im Bewerbungszeitraum des zweiten Halbjahres 2022 eingesetzt.
Im Aufnahmeprüfverfahren werden alle Bewerber*innen, die die allgemeinen und besonderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nach bestimmten Kriterien bewertet, woraus sich eine Rangfolge der Bewerber*innen ergibt. Die Bewerber*innen mit den meisten Punkten werden in den Lehrgang bzw. für das anschließende Assessment im Pro Lizenz-Lehrgang aufgenommen.
Wie funktioniert das Aufnahmeprüfverfahren?
Es können in drei Kategorien Punkte erzielt werden: „Trainer*in-Erfahrung“, „Spieler*in-Erfahrung“ und „relevante Bildung“. In der Kategorie Trainer*in-Erfahrung“ und Spieler*in-Erfahrung wird das Niveau der absolvierten Spielklassen (Punkte) mit der jeweiligen Anzahl der Spielzeiten (Faktor) multipliziert. Für die relevante Bildung werden das Niveau des Ausbildungsabschlusses und der Fußballbezug für die Bepunktung herangezogen.
1. Trainer*in-Erfahrung
- Trainer*in-Erfahrungen von halben Saisons (Vorrunde oder Rückrunde) werden zu 0,5 Punkten des Niveaus gewertet.
- Trainer*in-Tätigkeiten unter 3 Monate werden nicht einbezogen.
- Trainer*in-Tätigkeiten über 3 Monate werden als halbe Saison gewertet.
- Phasen von Freistellung, Beurlaubung oder sonstiger Inaktivität trotz laufenden Vertragsverhältnisses werden nicht im Sinne der Trainer*in-Erfahrung gewertet, ausgenommen sind Zeiten des Ruhens des Spielbetriebs infolge der Covid-19-Pandemie.
- Internationale Trainererfahrung sowie nicht in der Tabelle aufgeführte Sonderfälle werden durch die DFB GmbH & Co. KG individuell gewertet.
Die detaillierten Einsatzbereiche mit ihren jeweiligen Punktwerten sind in den Tabellen 1.1 und 1.2 dargelegt.
Tabelle 1.1: Kriterien, Punkte und Faktoren zur Trainer*in-Erfahrung in Bewerbungen für die Pro und A Lizenz (Erwachsenenfußball)
Tabelle 1.2: Kriterien, Punkte und Faktoren zur Trainer*in-Erfahrung in Bewerbungen für die A+ und B+ Lizenz (Jugendfußball)
2. Spieler*inerfahrung
- Die maximal erreichbare Punktzahl für die Spielererfahrung auf Vereinsebene und in U-Nationalmannschaften ist auf insgesamt 35 Punkte beschränkt.
- Spiele in A-Nationalmannschaften werden zusätzlich gewertet.
- Halbe Saisons (Vorrunde oder Rückrunde) werden zu 0,5 des Niveaus gewertet.
- Internationale Spielererfahrung sowie nicht in der Tabelle aufgeführte Sonderfälle werden durch die DFB GmbH & Co. KG individuell gewertet.
Die detaillierten Einsatzbereiche mit ihren jeweiligen Punktewerten sind in der Tabelle 2 dargelegt. Die Spieler*inerfahrung in Nationalmannschaften wird abweichend von den Spielen auf Vereinsebene gemäß der Anzahl der absolvierten Spiele bemessen.
Tabelle 2: Kriterien, Punkte und Faktoren zur Spieler*in-Erfahrung
3. Relevante Bildung
- Bei Hochschul- und Berufsausbildungen wird nur der höchste Abschluss gewertet, somit ist eine Summierung der Punkte (z.B. Berufsausbildung, Bachelor und Master) ausgeschlossen.
- Weiterbildungen können fortlaufend summiert werden.
Die detaillierten Aus- und Weiterbildungen mit ihren jeweiligen Punktewerten sind in der Tabelle 3 dargelegt.
Tabelle 3: Kriterien, Punkte und Faktoren zu relevanter Bildung
Methodisch-technische Hinweise
Das Gesamtergebnis sowie die einzelnen Punkte werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durch den/die Trainer*in eingetragen. Nachweise für Trainer*in-Tätigkeiten und relevante Aus- und Weiterbildungen müssen gegebenenfalls digital hinterlegt werden. Für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben trägt der/die Trainer*in die alleinige Verantwortung.
Prüfung des Punktestandes
Einzelne Punkte und ihre Nachweise werden durch die DFB-Zentralverwaltung geprüft. Bei Täuschungen oder versuchten Täuschungen kann ein Lizenzentzugsverfahren nach § 32 der DFB-Ausbildungsordnung eingeleitet werden.
Weitere Informationen
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