Ein allgemeiner Einblick in den DFB-Elite-Jugend-Lizenz am 21. September 2018 in Grünberg, Deutschland.

FAQ zur Entwicklung von Trainer*innen und Expert*innen

Das verändert sich in der DFB-Trainer*innenentwicklung

Die DFB-Akademie beantwortet Fragen rund um die reformierte Trainer*innenausbildung. Die Neuerungen betreffen alle Lizenzstufen auf DFB-Ebene, also die B+, A und A+ sowie die Pro Lizenz und gelten seit dem 1. Januar 2022. Fragestellungen zu kleineren Änderungen, die im Laufe des Jahres folgen sollen, werden ebenfalls hier beantwortet.

  1. Die Entwicklungstreppe bietet durchgehende altersspezifische Profile für Jugend- und Erwachsenentrainer*innen. Erfahrung als Trainer*in erhält eine hohe Gewichtung zwischen den Ausbildungsstufen und in Anwendungsphasen während der Ausbildungslehrgänge. Alle Vorteile gibt es hier.

  2. Hier im Video – Minute 02:00 bis 02:50

    Im Nachwuchsbereich besteht die Aufgabe hauptsächlich darin, Spieler*innen zu entwickeln, die später in der Lage sind, im Erwachsenenbereich zu bestehen. Als Profitrainer*in geht es hingegen in erster Linie darum, Spiele zu gewinnen und mit seinen Fähigkeiten das Trainerteam und das Team hinter dem Team zu führen. Völlig voneinander entkoppelt sind die Ausbildungen aber nicht, man hat nach wie vor die Möglichkeit, aufgrund individueller Karriereverläufe zwischen beiden zu wechseln.

  3. Hier im Video – Minute 00:40 bis 01:40

    Die Reform hat einerseits inhaltliche Gründe, da von nun an neue Lernansätze integriert sind. Im bisherigen System der Pyramide gab es nur wenig Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung zwischen Jugend- und Erwachsenenfußball. Ab sofort steht das Trainer*innen-Ich verstärkt im Mittelpunkt. Des Weiteren gibt es von der UEFA mittlerweile deutlich strengere Auflagen, die mit der Reform erfüllt werden.

  4. Zielgruppenspezifischere Angebote sollen für höhere Qualität der Trainer*innen sorgen. Die Trainer*innen sollen auf dem Alters- und Leistungsniveau ihrer Mannschaft die passenden Kompetenzen erwerben. Nur im regelmäßigen Spiel- und Trainingsbetrieb können die Trainer*innen die Lehrinhalte authentisch anwenden und somit Kompetenzen aufbauen. Inhalte, Methoden und Formate der Ausbildung wurden konsequent nach diesen Zielen ausgerichtet.

  5. Für eine vollständige Bewerbung sind folgende Schritte notwendig. Zu beachten gilt: Das neu eingeführte Aufnahmeprüfverfahren löst ab sofort das „first-come-first-serve-Prinzip" ab.

  6. Während früher bei der Anmeldung das Prinzip „Wer zuerst kommt, malt zuerst“ angewendet wurde, gibt es nun ein transparentes Bewertungssystem (Aufnahmeprüfverfahren), welches die Spieler*innen- und Trainer*innenkarriere sowie sonstige Leistungen wie zum Beispiel ein Sportstudium bewertet.

  7. Neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen wie einem erweitertem Führungszeugnis, der Mitgliedschaft in einem Verein und einer bestimmten Punktzahl in der vorangegangenen Lizenz, werden nun weitere Faktoren in einem Punktesystem berücksichtigt. Zunächst einmal zählt die Trainer*innenerfahrung. Pro abgeschlossene Saison gibt es entsprechend des Niveaus eine bestimmte Punktzahl. Der zweite Faktor ist die Spieler*innenerfahrung. Auch hier gibt es pro gespielte Saison Punkte. Zu guter Letzt spielt noch die Kategorie „Relevante Bildung“ eine Rolle. Auch Berufsausbildungen oder Fortbildungen können noch Punkte für die Gesamtwertung bringen.

  8. Es gibt keinen festen Punktewert für die Aufnahme in einen Lehrgang. Die Lehrgangsplätze werden an die Bewerber*innen mit der höchsten Punktzahl vergeben. Der Punktewert, um einen Kurs aufgenommen zu werden, variiert somit von Bewerbungsphase zu Bewerbungsphase. Im November 2022 waren 28 Punkte erforderlich, im April 2023 hingegen reichten 23 Punkte für die Zulassung aus. 

  9. Die nächste Bewerbungsphase bietet die Möglichkeit der erneuten Bewerbung. Zu beachten sind die aktuellen besonderen Zulassungsvoraussetzungen und das Aufnahmeprüfverfahren.

  10. Nein, das belegt unter anderem die Zusammensetzung der Kurse. Die Verteilung der Kriterien im Aufnahmeprüfverfahren (Trainer-, Spielererfahrung, Bildung) ist ausgewogen. Außerdem gibt es eine Deckelung für die Punkte durch Spielererfahrung. Neben Sportwissenschaften werden auch andere Berufsfelder und Studienabschlüsse im Punktesystem anerkannt.

Aktuelle Veränderungen auf DFB-Ebene (B+, A, A+, Pro Lizenz)

  1. Ja: Voraussetzungen hierfür ist aber, dass vor der A Lizenz die B+ (ehemals DFB-Elite-Jugend-Lizenz) absolviert wurde.

    Nein: Wenn man den zukünftig möglichen direkten Weg von B in die A Lizenz gewählt hat, somit würde die B+ als Voraussetzung für die A+ fehlen.

  2. A+: Ja. Die Bewerbung ist möglich, auch wenn man den NC nicht erreicht hat. Hierfür müssen aber alle Voraussetzungen erfüllt sein.

    A: Ja, unter den folgenden Voraussetzungen

  3. In der Vergangenheit war eine ganzjährige Bewerbung möglich. Nun wird es pro Jahr zwei Bewerbungsphasen (Frühling/Herbst) geben. Ausschließlich in diesen Zeiträumen ist eine Bewerbung möglich. Alle Bewerbungen, die außerhalb dieser Phase eingehen, werden nicht berücksichtigt.

    • Das neu eingeführte Aufnahmeprüfverfahren löst ab sofort das „first-come-first-serve-Prinzip" ab.

    • Einbeziehung objektiver Kriterien über die Erfüllung von Mindeststandards hinaus
    • Schärfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen, speziell bzgl. Trainererfahrung nahe dem Niveau, für das die angestrebte Lizenzausbildung berechtigt

    • Belohnung der Eigeninitiative in Form von Maßnahmen zur Selbstentwicklung und Selbstreflexion
    • Sicherstellung ausreichender Vorerfahrungen auf relevantem Niveau, die in der Ausbildung diskutiert und reflektiert werden können
    • Gewährleistung von Möglichkeiten zur Anwendung und Festigung von Erkenntnissen infolge der auf der vorherigen Ausbildungsstufe vermittelten Impulse

  4. Die Bewerbungsprozesse für die Ausbildungsstufen auf DFB-Ebene sind auf den Seiten der Angebote ausführlich beschrieben.

    B+ Lizenz

    A Lizenz

    A+ Lizenz

    Pro Lizenz

  5. Nein. Es werden nur vollständige Bewerbungen akzeptiert. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

  6. Nein. Nur Bewerber*innen mit Zusage erhalten einen Anmeldelink, um sich für einen Lehrgang zu registrieren.

  7. Nein. Lehrgangsplätze können nur an Bewerber*innen mit Zulassung vergeben werden.

  8. Nein. Bitte sehen Sie von Anfragen (per Telefon oder Mail) diesbezüglich ab.

Grundsätzliche Fragen

  1. Kennzeichnend für die Organisationsstruktur im Fußballsport ist - wie in fast allen anderen Sportarten - ein pyramidenförmiger Aufbau, der sich von den internationalen und nationalen Dachverbänden über die Regional- und Landesverbände bis hin zu den einzelnen Vereinen auffächert. Dies hat seine Ursache und Rechtfertigung darin, dass es von Anfang an wesentliche Aufgabe der Verbände war und ist, die Regeln und Rahmenbedingungen ihrer Sportart für alle gleich festzulegen, um eine einheitliche Sportausübung und dadurch überregionale und weltweite Wettkämpfe zu ermöglichen. Das Grundrecht des Art. 9 Abs.1 Grundgesetz gewährt somit als Wesensmerkmal des Rechts zur Gründung von Personenvereinigungen notwendigerweise auch das Recht zur autonomen Gestaltung der inneren Verfassung eines Vereins (vgl. z.B. BVerfGE 50, 290 ff.). Hierzu gehört als elementare Grundlage das Recht zur eigenen Rechtsetzung und damit die Befugnis, die eigenen Angelegenheiten durch selbstgeschaffene Normen, insbesondere durch die Satzung und spezielle Ordnungen, zu regeln.

  2. Des Weiteren hat der DFB als UEFA-Mitgliedsverband den Regularien der UEFA zu folgen, u.a., um die internationale Anerkennung von Lizenzen gewährleisten zu können.
    Im Rahmen von Qualitätsstandards sind in den Statuten der jeweiligen Spielklassen und Einsatzgebieten Lizenzstufen festgelegt. Diese Lizenzstufen wurden mit der Ausbildungsreform noch stärker kompetenzorientiert auf die Alltagsanforderungen der Trainer*innen ausgerichtet. Der DFB hatte bereits vor der Ausbildungsreform Vereinbarungen zur Anerkennung mit Universitäten (dvs) und der Bundeswehr. Diese werden auf Basis der veränderten Qualitätsstandards der Ausbildungsreform überarbeitet.

Berechtigungen

    • Erteilte DFB-Elite-Jugend-Lizenzen sind B+ Lizenzen gleichgestellt.
    • Erteilte Fußball-Lehrer-Lizenzen sind Pro Lizenzen gleichgestellt.
    • Bei der nächsten Verlängerung wird der Lizenzausweis mit der neuen Bezeichnung ausgestellt. Vorher erfolgt diesbezüglich keine Anpassung.

  1. Trainer*innen, die mit ihrer Mannschaft in eine Spielklasse aufgestiegen sind, für die die nächsthöhere Ausbildungserlaubnis erforderlich ist, können diese Mannschaft ohne zusätzliche Genehmigung höchstens für eine Spielzeit weitertrainieren; auf Antrag werden sie bevorzugt und ohne Eignungsprüfung/Aufnahmeprüfverfahren/Assessment für die erforderliche Lizenzstufe zugelassen. Voraussetzung ist, dass der/die Trainer*in für die entsprechende Mannschaft mindestens in den letzten 10 Pflichtspielen vor dem Aufstieg hauptverantwortlich war und dies zum Zeitpunkt des Lehrgansbeginns ist.

    Steigt ein/e Trainer*in mit A Lizenz mit seiner Mannschaft in die 3. Liga auf, bietet der DFB dem/der Trainer*in – vorbehaltlich der sonstigen allgemeinen Zulassungs­voraussetzungen – sofort einen Platz im Pro Lizenz-Lehrgang an. Nimmt der/die Trainer*in den Lehrgangsplatz an, ist er berechtigt, seine Mannschaft in der 3. Liga hauptverantwortlich zu trainieren. Tritt der/die Trainer*in zur Pro Lizenz-­Ausbildung nicht an, bricht er sie ab oder beendet er sie aus sonstigen Gründen ohne Abschluss, endet diese Berechtigung.

  2. Trainer*innen sind ab Beginn eines Ausbildungslehrgangs berechtigt, auf dem Status der Ausbildungsstufe zu arbeiten, für die die Zulassung gilt.

Kosten

  1. Hier im Video – Minute 27:43 bis 28:46

    Es gibt eine Steigerung in der Ausbildungsqualität, indem individueller auf die einzelnen Trainer*innen eingegangen wird und über einen längeren Zeitraum Einfluss auf ihre Entwicklung genommen werden kann. Das bedeutet eine intensivere Betreuung durch mehr Ausbilder*innen auf weniger Trainer*innen, woraus sich der höhere Preis errechnet. Insgesamt summiert sich die Lehrgangsgebühr unter anderem aus den Kosten für Raum- und Platzmieten, Unterkunft und Verpflegung, den Honoraren für externe Referent*innen und Demo-Mannschaften sowie den Gehältern für die DFB-Ausbilder*innen. 

  2. Die Kosten für die Ausbildungen finden Sie auf den jeweiligen Angebotsseiten.

  3. Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und die Rechnung. Diese ist bis zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Die Lehrgangskosten sind fristgerecht zu überweisen. Bei Zahlungsversäumnis behalten wir uns vor, die Teilnahme des/der Kandidaten/Kandidatin zu stornieren (siehe auch §3 AGB).

  4. Ja, Sie können Ihren Verein als Rechnungsempfänger angeben. Bitte beachten Sie, dass bei Anmeldung die gültige Rechnungsanschrift des Vereines vermerken werden muss. Wenn die Anmeldebestätigung/Rechnung einmal auf den/die Teilnehmer*in ausgestellt wurde, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sollte Ihr Verein oder eine andere Person als alternativer Rechnungsempfänger*in angegeben werden, erhalten Sie diese zur Weiterleitung an den Verein.

  5. Bitte informieren Sie umgehend die Abteilung Trainer Aus-, Fort- und Weiterbildung per Mail (trainer@dfb.de) oder Telefon (069 6788 0) und die jeweilige Sportschule. Die Beurteilung zur möglichen Fortsetzung des Lehrgangs richtet sich nach der UEFA Trainerkonvention und obliegt der DFB-Zentralverwaltung.

  6. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind Teil der Gesamt-Lehrgangsgebühren und müssen von jedem Teilnehmenden entrichtet werden. Auch von denen, die unmittelbar in der Nähe wohnen. Oft werden an solchen Lehrgängen beim gemeinsamen Mittagessen und Abendessen wichtige Informationen zwischen Teilnehmer*innen und Ausbilder*innen ausgetauscht und am Abend können Arbeitsgemeinschaften stattfinden. Jede(r) Teilnehmer*in benutzt die Räumlichkeiten, Fußballplätze und die Ausrüstung der Sportschule. Dieses wird nicht separat abgerechnet, sondern über die Gesamt-Lehrgangsgebühr.

DFB-Lernverständnis

  1. Hier im Video – Minute 04:53 bis 07:20

    Realitätsnahes und kompetenzorientiertes Lernen. Das bedeutet, dass die Trainer*innen Themenbereiche aus der Lehrgangsphase mit ihrer Mannschaft im Heimatverein anwenden und ihr eigenes Handeln reflektieren.

  2. Hier im Video – Minute 08:08 bis 08:50

    Die Außenwahrnehmung, sich selbst filmen zu lassen bzw. anschließend in einem Video zu sehen, erschließt neue Blickwinkel und trägt enorm zu einer objektiveren Selbsteinschätzung bei. Der zweite Schub, um sich weiterzuentwickeln, erfolgt über das Selbst- und Fremdfeedback durch punktegenaue Videokommentare.

  3. Hier im Video – Minute 09:16 bis 10:03

    Online findet die ganze Zeit statt, sowohl in der Trainingszeit zuhause als auch während der Präsenzphase in den Sportschulen. Überall wird mit Aufnahmen gearbeitet, durch die ein Diskurs entsteht, der immer wieder aufgegriffen werden kann.

  4. Hier im Video – Minute 10:12 bis 11:11

    Blended Learning bedeutet „gemischtes Lernen“, dabei ist die Mischung aus Präsenzphasen am Lehrgangsort und Online-Phasen im Heimatverein gemeint. Dies wird mittels des Online Campus in den Lizenzausbildungen des DFB durchgeführt. Vorteile sind unter anderem zeitliche und räumliche Flexibilität, effektive Vor- und Nachbereitung von Präsenzphasen sowie videobasiertes Lernen in der Gruppe.

  5. Hier im Video – Minute 11:24 bis 12:45

    Zunächst sollen alle Teilnehmer*innen ihr eigenes Vorwissen (1) (re)aktivieren und einbringen um daran im Lehrgang anknüpfen zu können. So kann die Referenz bzw. der Lehrinhalt (2) viel besser an die bestehende Basis angepasst. Das Erlernte in den Anwendungsphasen (3) zu verarbeiten , ist entscheidend für kompetente Trainer*innen. Ob die Umsetzung erfolgreich war, soll über Feedback (4) herausgefunden werden. Dieses rundet den Lernprozess ab.

  6. Hier im Video – Minute 13:16 bis 15:57

    Die Trainer*innen-Entwicklung soll zukünftig im Mittelpunkt stehen. Es werden bereits kleine Zwischenleistungen während des Lehrgangs erbracht. In einer Abschlusspräsentation zeigen die Teilnehmer*innen noch einmal auf, wie sie sich über die Zeit entwickelt haben. Abschließend kommt es nochmal zum Austausch mit den Ausbilder*innen, um weitere Punkte zur Verbesserung der eigenen Trainer*innenfähigkeit herauszukristallisieren.

Torwart Ausbildungen

  1. Die Bewerbungsprozesse für die Ausbildungsstufen sind auf den Seiten der Angebote ausführlich beschrieben.

    TW Leistungskurs

    TW B Lizenz

    TW A Lizenz

  2. Die Lehrgangsgebühren für den Torwart-Leistungskurs belaufen sich auf EUR 350,00. Hinzukommen die Unterkunfts- und Verpflegungskosten der jeweiligen Sportschule. Diese fallen bundesweit sehr unterschiedlich aus. Anfallende Reisekosten tragen die Lehrgangsteilnehmer*innen selbst.

  3. Die Lehrgangsgebühren für die Torwart B-Lizenz belaufen sich auf EUR 950,00. Hinzukommen die Unterkunfts- und Verpflegungskosten der jeweiligen Sportschule. Diese fallen bundesweit sehr unterschiedlich aus. Anfallende Reisekosten tragen die Lehrgangsteilnehmer*innen selbst.

  4. Die Lehrgangsgebühren für die Torwart A-Lizenz belaufen sich auf EUR 2200,00. Hinzukommen die Unterkunfts- und Verpflegungskosten der jeweiligen Sportschule. Diese fallen bundesweit sehr unterschiedlich aus. Anfallende Reisekosten tragen die Lehrgangsteilnehmer*innen selbst.

Lizenzverlängerungen

  1. Innerhalb von drei Jahren müssen alle Lizenzinhaber*innen 20 Lerneinheiten an Weiterbildung nachweisen. Die Weiterbildungsveranstaltungen für B+ (ehemals DFB-Elite-Jugend-Lizenz) Lizenz-Inhaber*innen werden durch die DFB -Akademie organisiert und durchgeführt. Alle Informationen zu Terminen und Veranstaltungsorten für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verlängerung der B+ Lizenz stehen hier.
    Die Verlängerung der DFB-Lizenzen erfolgt ausschließlich durch die DFB GmbH & Co. KG. Folgende Unterlagen zur Verlängerung ihrer Lizenz bei der DFB GmbH & Co. KG unter trainer@dfb.de einreichen: 
    1. Fortbildungsnachweis über 20 LE im dreijährigen Gültigkeitszeitraum (als PDF-Datei)
    2. Foto der alten bzw. abgelaufene Lizenzkarte (als Bilddatei)
    Bitte überweisen Sie keine Gebühren vorab. Wenn die Unterlagen vollständig bei der DFB GmbH & Co. KG eingegangen sind, erhalten Sie eine Rechnung und eine Rechnungsnummer. Bei der Zahlung ist diese Rechnungsnummer unbedingt anzugeben. Erst nach Begleichung der Rechnung wird die Lizenz verlängert und zugestellt.

  2. Die Lehrgangsgebühren für B+ Weiterbildungen belaufen sich auf EUR 175,00. Hinzukommen die Unterkunfts- und Verpflegungskosten der jeweiligen Sportschule. Diese fallen bundesweit sehr unterschiedlich aus. Anfallende Reisekosten tragen die Lehrgangsteilnehmer*innen selbst. Die Bearbeitungsgebühr für die Lizenzverlängerung beträgt EUR 40,00.

  3. Innerhalb von drei Jahren müssen alle Lizenzinhaber*innen 20 Lerneinheiten an Fortbildung nachweisen. A Lizenz-Inhaber*innen und Pro Lizenz Inhaber*innen haben die Möglichkeit der Fortbildung beim Bund Deutscher Fußball-Lehrer (BDFL). Dieser bietet zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen in den acht regionalen Verbandsgruppen und jährlich einen Internationalen Trainer-Kongress (ITK) an. Weitere Informationen zu Terminen und Veranstaltungsorten erhalten Sie beim BDFL unter 069/204368311 oder online unter der Homepage des BDFL. Für Lizenzinhaber*innen (A+, A und Pro Lizenz), die ihre zur Lizenzverlängerung nötigen Fortbildungen ausschließlich beim Bund Deutscher Fußball-Lehrer (BDFL) absolviert haben, erfolgt der Prozess der Lizenzverlängerung automatisiert. Falls die erforderlichen Lerneinheiten gesammelt wurden, erhalten die Trainer*innen ab einem halben Jahr vor Gültigkeitsende der Lizenz eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr der Lizenzverlängerung. Sobald der*die Trainer*in diese Rechnung beglichen hat, wird die neue Lizenzkarte ausgestellt.

    Die Verlängerung der B+ Lizenzen erfolgt ausschließlich durch die DFB GmbH & Co. KG. Folgende Unterlagen zur Verlängerung ihrer Lizenz bei der DFB GmbH & Co. KG unter trainer@dfb.de einreichen:
    1. Fortbildungsnachweis über 20 LE im dreijährigen Gültigkeitszeitraum (als PDF Datei)
    2. Foto der alten bzw. abgelaufene Lizenzkarte (als Bilddatei)
    Bitte überweisen Sie keine Gebühren vorab. Wenn die Unterlagen vollständig bei der DFB GmbH & Co. KG eingegangen sind, erhalten Sie eine Rechnung und eine Rechnungsnummer. Bei der Zahlung ist diese Rechnungsnummer unbedingt anzugeben. Erst nach Begleichung der Rechnung wird die Lizenz verlängert und zugestellt.

Pro Lizenz-Ausbildung

  1. Hier im Video – Minute 04:15 bis 05:05

    Hierbei handelt es sich nicht um eine Verknappung. In der Pro Lizenz gibt es zwar nur noch 16 Plätze, aber ausschließlich für diejenigen, die wirklich für den Profibereich infrage kommen bzw. sich schon sehr nah daran befinden. Die A+ Lizenz bietet dafür mit zwei Lehrgängen à 20 Personen sogar zusätzliche Plätze auf Topniveau und übertrifft die in der UEFA-Trainerkonvention formulierten Anforderungen deutlich. Durch weniger Teilnehmer*innen pro Ausbilder*in wird in den neuen Ausbildungsformaten ein völlig anderes Qualitätsniveau erreicht.

  2. Hier im Video – Minute 06:20 bis 07:00

    Ja, das ist möglich, da die A Lizenz in der A+ Lizenz inkludiert ist, womit man sich für die Pro Lizenz bewerben kann.

  3. Hier im Video – Minute 25:20 bis 27:27

    Nein, in Zukunft wird jedoch die Schwelle des U 19-Trainers bzw. der U 19-Trainerin als entscheidend für den Sprung in den Profibereich angesehen. U 19-Trainer*innen können sich für die Pro Lizenz bewerben. U 17-Trainer*innen sind in erster Linie Jugendtrainer*innen, die auch als solche ausgebildet werden sollen.

  4. Die Pro Lizenz berechtigt über den Kompetenzbereich aller anderen Lizenzen hinaus, Mannschaften der Lizenzligen und der 3. Liga zu trainieren und zudem als DFB-Trainer*in, als Ausbilder*in in den DFB-Lizenz-Ausbildungen und als Entwicklungshelfer*in tätig zu sein.

     

  5. Die Pro Lizenz-Ausbildung ist ein ca. 12- bis 15-monatiger Lehrgang und wird am DFB-Campus in Frankfurt durchgeführt. Die Ausbildung findet während der Präsenzwochen in der Regel jeweils von Montag bis Mittwoch in Frankfurt statt. Die restliche Ausbildungszeit wird als Anwendungs-, Praktikums- oder Selbststudienzeit entweder im Verein, an der Praktikumsstelle oder zuhause verbracht.

  6. Das grundsätzliche Ziel der Pro Lizenz-Ausbildung ist es, die Kandidat*innen auf Aufgaben des Berufsfelds “Profifußball” vorzubereiten. Das umfasst vor allem die Aufgaben als Berufsfußballtrainer*in von der 3. Liga bis zur Bundesliga oder Trainer*in eines Nationalverbands. Die Absolvent*innen sollen an der positiven Präsentation und Zukunftssicherung des leistungsorientierten Spitzenfußballs mitarbeiten. Das setzt zunächst eine exakte Analyse der Ziele und Anforderungen im aktuellen Hochleistungsfußball, vor allem aber auch die Berücksichtigung der Perspektiven und zukünftig zu erwartenden Tendenzen im Weltfußball voraus. In einem nächsten Schritt der Ausbildung sind Konsequenzen dieser umfassenden Strukturanalyse für die verschiedenen Ebenen des Fußballs abzuleiten und konkrete Praxiskonzepte für die verschiedenen Berufsfelder als Trainer*in zu erarbeiten. mehr

    • Nachweis über eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Trainer*in seit Beginn der A Lizenz- oder A+ Lizenz-Ausbildung

      • als Cheftrainer*in einer Männer-Mannschaft, mindestens in der 4. Spielklassenebene (Regionalliga),

      • als Cheftrainer*in einer Frauen-Mannschaft in der Frauen-Bundesliga,

      • als Cheftrainer*in einer Mannschaft in der A-Junioren-Bundesliga oder einer A-Junioren-Mannschaft in einem Leistungszentrum,

      • als Cheftrainer*in einer U21 bzw. U23 in einem von DFL und/oder DFB anerkannten Leistungszentrum,

      • als Assistenztrainer*in einer Mannschaft in der Bundesliga, der 2. Bundesliga oder der 3. Liga mit Arbeitsschwerpunkt in der technisch-taktischen Trainingspraxis,

      • als Assistenztrainer*in einer Nationalmannschaft im Erwachsenenbereich des DFB oder

      • als Assistenztrainer*in einer Juniorinnen-Nationalmannschaft der Altersklassen U19 bis U20 des DFB oder einer Junioren-Nationalmannschaft der Altersklassen U19 bis U21 des DFB

    • Trainer*innentätigkeiten im Ausland oder in anderen Tätigkeitsbereichen können nur anerkannt werden, wenn die Gleichwertigkeit nachgewiesen ist.

    • Bei Bewerber*innen mit mindestens sieben Jahren Spielertätigkeit in der Bundesliga, der 2. Bundesliga und in der 3. Liga der Männer (seit deren Einführung 2008), der Frauen-Bundesliga und/oder mit mindestens zehn Einsätzen in einer A-Nationalmannschaft reduziert sich die oben genannte Dauer der erforderlichen Trainer*intätigkeit mit A Lizenz oder A+ Lizenz von drei auf zwei Jahre.

  7. Im Rahmen der Neuausrichtung der DFB-Ausbildungsstruktur wurde großer Wert auf differenziertere Ausbildungswege gelegt, welche es Trainer*innen ermöglichen, sich fokussierter und detaillierter im Hinblick auf die Anforderungen ihrer jeweiligen Tätigkeitsfelder zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wurde die neue Pro Lizenz-Ausbildung mit dem Ziel konzipiert, die Trainer*innen mit klarer Ausrichtung auf eine Tätigkeit als Cheftrainer*in im Profifußball vorzubereiten. Trainer*innen mit Tätigkeitsschwerpunkt im hochleistungsorientierten Jugendfußball steht in Zukunft mit der A+ Lizenz ebenfalls eine neue, speziell konzipierte Ausbildungsstufe zur Verfügung, die ihre dort liegenden Aufgaben differenziert und auf höchstem Niveau aufgreift.

    Ziel der Pro Lizenz-Ausbildung ist es – wie zuvor beschrieben – Trainer*innen im Hinblick auf die Aufgaben und Anforderungen, mit denen sie in sportlicher Verantwortung im Profifußball konfrontiert werden, eine bestmögliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Um diese Zielsetzung systematisch verfolgen zu können, müssen zuvor umfangreiche praktische Erfahrungen als Trainer*in einer Lizenzmannschaft oder einer Mannschaft auf unmittelbar daran angrenzendem Niveau gesammelt worden sein. In einem modernen, kompetenzorientierten Ausbildungsprozess bilden diese Praxiserfahrungen das Fundament sämtlicher Diskussionen und sind als Basis der Reflexionsprozesse unabdingbar. Vor allem aber sind sie eine entscheidende Grundlage für die anschließende erfolgreiche Ausübung einer Tätigkeit als Cheftrainer*in einer Profimannschaft.

    Als Konsequenz der Fokussierung der Pro Lizenz-Ausbildung auf die Cheftrainer*innentätigkeit im Profifußball wurden die Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls fokussiert und hinsichtlich Niveau und Umfang der erforderlichen Praxiserfahrung entsprechend angepasst. Diese formalen Anpassungen tragen der enormen Wichtigkeit relevanter Praxiserfahrung Rechnung und stellen ihr Vorhandensein als essentiell notwendige Voraussetzung für den Ausbildungs- und Entwicklungsprozess zur Cheftrainer*in im Profifußball sicher.

  8. Trainer*innentätigkeiten im Ausland oder in anderen Tätigkeitsbereichen können nur anerkannt werden, wenn die Gleichwertigkeit nachgewiesen ist. Hierüber entscheidet die Zulassungskommission.

  9. Die Trainer*intätigkeit mit A Lizenz oder A+ Lizenz ist jeweils bis zum Ende der Bewerbungsfrist, in welchem die jeweilige Ausbildung beginnt, nachzuweisen.

  10. Die online hochzuladenden Nachweise zu Ihren Trainer*intätigkeiten müssen folgende Anforderungen erfüllen:

    • Unterschrift und Stempel seitens des Vereins bzw. Verbands
    • Detaillierte Angaben zu Aufgabe, Verantwortungsbereich und Tätigkeitsdauer des/der Trainers/Trainerin
    • Detaillierte Angaben zur Spielklasse der trainierten Mannschaft im entsprechenden Zeitraum
    • Vordruck zu finden unter Bewerbung

  11. Die genauen Angaben werden zeitnah unter Pro Lizenz zu finden sein

  12. Alle Schritte inklusive der zu erfüllenden Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen finden sie unter Bewerbung.

  13. Gewisse Studien-, Ausbildungs- und Weiterbildungsabschlüsse werden im Aufnahmeprüfverfahren unter der Kategorie „relevante Bildung“ in die Punktevergabe miteinbezogen. Ansonsten werden Vorkenntnisse oder Studienleistungen nicht angerechnet.

  14. Die genauen Angaben werden zeitnah hier unter Bewerbung kommuniziert.

Lizenzen beim Landesverband

  1. Motivation zum Lernen, Offenheit für Neues und andere Meinungen, Kritikfähigkeit und Selbstreflexion ermöglichen maximalen Lernerfolg. Darüber hinaus gelten spezielle Zulassungsvoraussetzungen für alle Ausbildungslehrgänge (z. B. Mindestalter, Vereinsmitgliedschaft).

  2. Neu ist das Kindertrainer*in Zertifikat. Es ermöglicht Trainer*innen einen niederschwelligen Einstieg in den Kinderfußball und kann in 20 Lerneinheiten erworben werden. Die Ausbildung zum DFB-Basis-Coach ist ebenfalls neu und ersetzt die zum Teamleiter. Dabei wurde der Aufwand für die Teilnehmenden von 70 auf 40 Lerneinheiten reduziert.

  3. Der DFB-Basis-Coach, in dem grundlegende Kompetenzen für alle Alters- und Leistungsklassen vermittelt werden, ist (1) ein niederschwelliges Angebot unterhalb der Lizenzstufen und (2) als Teil der C-Lizenz gleichzeitig der Einstieg für alle Trainer*innen ins Lizenzsystem. Der Aufwand beträgt 40 Lerneinheiten.

  4. Nein, das Kindertrainer*in Zertifikat muss nicht verpflichtend vor dem DFB-Basis-Coach bzw. dem DFB-JUNIOR-COACH absolviert werden.

  5. Die C-Lizenz | Profil Kinder besteht aus dem DFB-Basis-Coach bzw. dem DFB-Junior-Coach (jeweils 40 Lerneinheiten (LE)), dem Kindertrainer*in Zertifikat (20 LE) und dem Profil Kinder (60 LE). Ein zuvor absolviertes Kindertrainer*in Zertifikat wird demzufolge in vollem Umfang von 20 LE auf die C-Lizenz | Profil Kinder anerkannt. Das Kindertrainer*in Zertifikat muss innerhalb der C-Lizenz | Profil Kinder vor Start des Profils Kinder (60 LE) absolviert werden. Weitere Zertifikate werden nicht auf Ebene der Lizenzen angerechnet.

  6. Die Anforderungssituationen von Kinder-, Jugend- und Erwachsenentrainer*innen sind teilweise sehr unterschiedlich, man denke nur an die verschiedenen Wettkampfformate im Kinder-, Jugend und Erwachsenenfußball. Während im Kinderfußball die Elternarbeit ein zentrales Thema ist, können im Erwachsenenfußball die Auswirkungen der Doppelbelastung von Arbeit und Fußball auf die Trainingsgestaltung diskutiert werden. Um diesen Unterschieden gerecht zu werden und auf alle Trainer*innen individuell eingehen zu können, werden getrennte Profile für den Kinder-, Jugend- und Erwachsenenfußball angeboten.

  7. Nein. Die C-Lizenz ist gemäß der UEFA-Konvention nun die verpflichtende Eingangsstufe in das Lizenzsystem.

  8. Zulassungsvoraussetzungen für die B-Lizenz sind:

    • Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Verein eines Mitgliedsverbandes des DFB,

    • ärztliches Attest über die sportliche Tauglichkeit (bei Einreichung nicht älter als zwölf Monate),

    • Erweitertes Führungszeugnis als Nachweis eines tadelfreien Leumunds (Original; bei Einreichung nicht älter als drei Monate),

    • Erklärung, dass der*die Bewerber*in sich den Satzungen und den Ordnungen des DFB und seines zuständigen Landesverbandes unterwirft,

    • die Vollendung des 17. Lebensjahres

    • die gültige C-Lizenz

    • der Nachweis über mindestens sechs Monate Tätigkeit als Trainer*in im Erwachsenen- oder Jugendbereich (Altersbereich U 12 und höher) und

    • der Nachweis des Bezugs zum Amateurleistungsfußball als aktive*r Trainer*in (bspw. Trainer*innentätigkeit ab einer bestimmten Liga; die exakten Richtlinien obliegen den Landesverbänden).

    Sind diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann man sich beim entsprechenden Landesverband für die Ausbildung zur B-Lizenz bewerben.

  9. Die B-Lizenz ist auf Trainer*innen im Amateurleistungsfußball ausgelegt. Da der Kinderfußball per se nicht leistungsorientiert ist – Spaß und Freude am Spielen stehen hier im Vordergrund –, sind Kindertrainer*innen nicht die Zielgruppe der B-Lizenzausbildung. Lizenzierte Kindertrainer*innen können sich auf Ebene der C-Lizenz durch zielgruppenspezifische Fort- und Weiterbildungen entwickeln.

  10. In diesem Fall können grundsätzlich beide Profile gewählt werden. Bei der Entscheidung können folgende Fragen helfen: In welchem Altersbereich sehe ich eher meine Zukunft als Trainer*in? In welchem Altersbereich möchte ich mich kurzfristig eher weiterentwickeln?

  11. Auf C- und B-Lizenzniveau kann unabhängig vom absolvierten Profil Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen besuchen. So kann man mit der C-Lizenz | Profil Kinder auch Fort- und Weiterbildungsangebote zum Jugend- oder Erwachsenenfußball belegen. Hierbei ist zu empfehlen, dass sich Trainer*innen im Bereich ihrer aktuellen Tätigkeit weiterbilden, damit sie die erworbenen Kompetenzen direkt im eigenen Vereinsumfeld anwenden können.

  12. Im Sinne des praxisorientierten und realitätsnahen Lernens findet ein wesentlicher Teil der Ausbildungen im Heimatverein statt. Zugriff auf eine Mannschaft der entsprechenden Altersklasse und Niveaustufe ist deswegen notwendig. Nur im regelmäßigen Spiel- und Trainingsbetrieb können die Trainer*innen die Lehrinhalte authentisch anwenden und somit Kompetenzen aufbauen. Inhalte, Methoden und Formate der Ausbildung wurden konsequent nach diesen Zielen ausgerichtet.

  13. Vor dem 1. Januar 2023 begonnene Lehrgänge können im Rahmen der Angebote des entsprechenden Landesverbandes bis Ende 2023 nach den alten Regelungen abgeschlossen werden.

  14. Vor 2023 ausgestellte Lizenzen bleiben natürlich bestehen und müssen weiterhin alle 3 Jahre durch entsprechende Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden.

  15. Wie alle anderen Zertifikate hat das Teamleiter*innen-Zertifikat weiterhin Bestand.

  16. Die neue Entwicklungstreppe bietet für jede*n Trainer*in die passende Lizenz. Die B-Lizenz ist inhaltlich auf Trainer*innen im ambitionierten Jugend- und Erwachsenenfußball ausgerichtet. Daran orientieren sich auch die Zulassungsvoraussetzungen, um durch homogene Lerngruppen die Qualität der Ausbildungen zu erhöhen.

  17. Im Rahmen der Änderungen ab 2023 wird die Weiterentwicklung der Trainer*innen auf horizontaler Ebene durch zielgruppenorientierte Weiterbildungsangebote auf Ebene der aktuellen Lizenzstufe in den Fokus gerückt. Demzufolge soll das Fort- und Weiterbildungsangebot in den nächsten Monaten und Jahren stetig ausgeweitet und weiterentwickelt werden. Die aktuell angebotenen Weiterbildungslehrgänge sind auf den Webseiten des DFB bzw. der Landesverbände zu finden.

  18. Trainer*innen sollen auf dem Alters- und Leistungsniveau ihrer Mannschaft die passenden Kompetenzen erwerben. Nur im regelmäßigen Spiel- und Trainingsbetrieb können die Trainer*innen die Lehrinhalte authentisch anwenden und somit Kompetenzen aufbauen. Erfüllt man also die Zulassungsvoraussetzungen für die nächsthöhere Lizenzstufe (noch) nicht, können sich Trainer*innen durch zielgruppenspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten und zusätzliche Trainer*innenerfahrung weiterentwickeln.

  19. Erfahrung als Trainer*in erhält eine hohe Gewichtung zwischen den Ausbildungsstufen und in Anwendungsphasen während der Ausbildungslehrgänge. Nur im regelmäßigen Spiel- und Trainingsbetrieb können sich die Trainer*innen nachhaltig verbessern und weiterentwickeln. Eine längere Ausbildungszeit ermöglicht mehr Anwendungsphasen, mehr Selbstreflexion und mehr Feedback und somit einen größeren Lernerfolg der Teilnehmenden.

  20. Der Umfang und somit Aufwand der einzelnen Ausbildungsstufen auf Landesverbandsebene haben sich nicht erhöht. Das Blended-Learning-Format sorgt für zusätzliche örtliche und zeitliche Flexibilität. Bei den Anwendungsphasen werden Teile der Ausbildung sogar in die alltägliche Arbeit im Heimatverein integriert. Zusätzlich gibt es mit dem Kindertrainer*in Zertifikat (20 Lerneinheiten) und dem DFB-Basis-Coach (40 Lerneinheiten) neue, niederschwellige Einstiegsangebote unterhalb des Lizenzsystems.